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Anfrage: Rückführungen nach Algerien mit Sonderflügen und keine Rückführung auf dem Seeweg

Geschäftsnummer:

24.7700

Eingereicht von:

Schilliger Peter

Einreichungsdatum:

18.09.2024

Stand der Beratung:

-

Zuständigkeit:

Justiz- und Polizeidepartement

Schlagwörter:

Sonderflüge; Schweiz; Algerien; Rückführungen; Bundesrat; Stellung; «Die; Personen; Täter; Alternative; ügen

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Eingereichter Text

Der Bundesrat hat wie folgt Stellung genommen: «Die Schweiz führt seit 2023 Sonderflüge nach Algerien durch», somit stellt sich die Frage der maritimen Rückführungen nicht.
- Wie viele Sonderflüge wurden im Jahr 2024 organisiert?
- Mit wie vielen Personen?
- Wie viele Straftäter wurden mittels Sonderflüge in 2024 ausgeschafft?
- Wenn Algerien die Sonderflüge blockiert, wie zwischen 2006 und 2023, sollte die Schweiz dann nicht über eine Alternative verfügen, wie z. B. die maritimen Rückführungen?

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.