Geschäftsnummer: | 24.7700 |
Eingereicht von: | Schilliger Peter |
Einreichungsdatum: | 18.09.2024 |
Stand der Beratung: | - |
Zuständigkeit: | Justiz- und Polizeidepartement |
Schlagwörter: | Sonderflüge; Schweiz; Algerien; Rückführungen; Bundesrat; Stellung; «Die; Personen; Täter; Alternative; ügen |
Der Bundesrat hat wie folgt Stellung genommen: «Die Schweiz führt seit 2023 Sonderflüge nach Algerien durch», somit stellt sich die Frage der maritimen Rückführungen nicht.
- Wie viele Sonderflüge wurden im Jahr 2024 organisiert?
- Mit wie vielen Personen?
- Wie viele Straftäter wurden mittels Sonderflüge in 2024 ausgeschafft?
- Wenn Algerien die Sonderflüge blockiert, wie zwischen 2006 und 2023, sollte die Schweiz dann nicht über eine Alternative verfügen, wie z. B. die maritimen Rückführungen?